Schlechtwetterverordnung
Antrag
WIRTSCHAFTSPARLAMENT der WIRTSCHAFTSKAMMER SALZBURG
am Dienstag, den 27.11. 2007
Die Stadt Salzburg hat im August mehrmals von der Schlechtwetterverordnung Gebrauch genommen. Die Verordnung aus dem Jahr 1992 besagt, dass Lenkern eines KFZ mit ausländischem Kennzeichen untersagt ist, in die Innenstadt der Landeshauptstadt und den dortigen Parkplätzen/Garagen zuzufahren.
Zum Zwecke der Durchführung wurden von der Exekutive an den Einfallsstraßen Straßensperren errichtet und die betroffenen Lenker angehalten, auf P&R-Ausweichparkplätze am Stadtrand auszuweichen, um dann mittels O-Bus in die Stadt zu gelangen. Diese völlig unausgegorene Verordnung hat sowohl wirtschaftlich als auch verkehrstechnisch tatsächlich mehr Schaden verursacht als ursprünglich damit abgehalten werden sollte.
Trotz der negativen Erfahrungen, die hintereinander gesammelt wurden, haben die verantwortlichen Stadt-Politiker daran festgehalten. So waren bspw. am 10. August 2007, um 11,45 Uhr alleine in den Innenstadtgaragen über 350 Parkplätze frei.